Geschichte wird immer dann lebendig, wenn man sie interessant erläutert bekommt. Eine Erfahrung, die einige Mitglieder des SI-Clubs Gütersloh kürzlich bei ihrem Sommertreff in Wiedenbrück machen konnten: (Kunst-)Historikerin Christiane Hoffmann nahm die Frauen mit auf eine Hexenführung und entführte sie wortgewandt ins späte Mittelalter und beginnende Neuzeit.
Was sich bis ins 19. Jahrhundert hinein – die letzte „Hexe“ wurde in der Emsstadt 1829 verbrannt - hinter den schmucken Fachwerkfassaden an Aberglauben, Denunziation, Böswilligkeit und Machtgelüsten tummelte, wusste Hoffmann fundiert und pointiert zu erzählen. Sie berichtete von jenen Frauen, die verurteilt wurden, weil man sie angeblich im Pakt mit dem Teufel sah, der sich ihnen beim Wäschewaschen vor den Toren der Stadt genähert habe. Sie sprach von „weißer“, also guter Magie, die bei kleinen Wehwehchen Linderung brachte, weil die ein oder andere Frau durchaus kräuterkundig war. Und sie sprach von der „schwarzen“ Magie, die für jede Pocke und Pustel verantwortlich gemacht wurde. Und wenn die Kuh im Stall erkrankte, konnte daran ja nur die Hexe von nebenan Schuld haben.
Deutlich beim Rundgang durch die historische Innenstadt wurde aber an diesem Abend auch, dass manch gut situierter Bürger die Verleumdung gern als Waffe gegen erfolgreiche Geschäftsfrauen oder Heilerinnen einsetzte, um sie als unliebsame Konkurrentin auszuschalten. Einmal angeklagt, hatten die Frauen, vor allem die, die alleinstehend waren, kaum noch eine Chance, die Richter von ihrer Unschuld zu überzeugen. Und wer der sogenannten „peinlichen“ Befragung, also der Folter, unterworfen wurde, gestand oft genug und schmerzgepeinigt, was zu gestehen verlangt wurde. Am Ende stand das Feuer – wobei laut Christiane Hoffmann auf einer Anhöhe in Richtung St. Vit nicht unbedingt ein Scheiterhaufen aufgeschichtet wurde. Die „Hexen“ wurde an Leitern festgebunden, die man einfach ins Feuer kippte. Akkurate Auflistungen entsprechend bestellter Leitern geben exakten Aufschluss über Menge und Termine.
Übrigens: Bis heute gelten die Urteile gegenüber den Frauen als rechtskräftig. Ein Vorstoß seitens historisch Interessierter, diese Unrechtsurteile aufzuheben, ist bislang gescheitert. Die Stadtverwaltung möchte keine Streitigkeiten zwischen den Nachfahren der Ankläger und der Beklagten – die heute noch in Wiedenbrück leben – heraufbeschwören.